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Profitieren Sie von unserer Beratung

FAQ: Ein Überblick der wichtigsten Aspekte.

 

 

 

Gesetze und Richtlinien für Rauchwarnmelder

Die Anwendungsnorm DIN 14676 legt die Mindestanforderung für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Diese Norm schreibt vor, dass Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 geprüft sein müssen. Seit Oktober 2005 ist die europäische Norm, EN 14604, die genaue Vorgabe zu den Produkteigenschaften von Rauchwarnmeldern macht, in Kraft getreten. Rauchmelder, die eine Prüfung vom VdS Schadenverhütung bestanden haben, erhalten eine VdS Anerkennungsnummer. In sechs Bundesländern besteht eine Rauchmelderpflicht für Wohnbau, festgeschrieben in den entsprechenden LBOs (Landesbauordnungen). In Rheinland-Pfalz (§44 Abs.8) und Saarland (§46 Absatz 4) besteht Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und Umbauten. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Schleswig-Holstein (§52 Absatz 7) und Hessen (§ 13 Absatz 5) besteht neben der Rauchmelderpflicht für Neubauten auch die Pflicht Bestandsbauten mit Rauchmeldern auszustatten. Dies gilt für Schleswig-Holstein mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2009 und in Hessen bis 31.12.2014. In Hamburg ist das Gesetz bereits vom Senat verabschiedet und seit Januar 2006 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist wird dort 2010 ablaufen. In weiteren Bundesländern sind die Gesetzesentwürfe in der Diskussion.

Wie funktionieren Rauchmelder?

Der Rauchmelder arbeitet nach dem Streulichtprinzip. Bei Rauch in einer bestimmten Konzentration wird ein Lichtstrahl im Rauchmelder auf eine Fotozelle gelenkt und löst einen akustischen Alarm mit ca, 85dB aus.

Wie viele Rauchmelder?

Der Geruchssinn bei Menschen ist im Schlaf nicht aktiv. Darum ist es wichtig, in jedem Schlafraum einen Rauchmelder, möglichst zentral unter der Decke zu montieren. Weiterhin sollten auf Fluchtwegen, wie in Fluren und Treppenhäusern, Rauchmelder die Umgebung überwachen. Notwendig ist, dass Rauchmelder auch in Räumen, die nicht als Schlafraum oder Fluchtweg genutzt werden, angebracht werden. Da Vermieter oft nicht definitiv wissen, wie die Mieter die Räume nutzen, ist ein Rauchmelder auch in Wohn- und Esszimmern erforderlich. Rauchmelder sollten nicht in Küchen oder Bädern angebracht werden, da dort Umgebungseinflüsse wie starker Wasserdampf zu Fehlalarmen führen kann. Grundsätzlich sollte auf jeweils 25qm Fläche ein Rauchmelder montiert sein.

Wie prüfe ich den Zustand der Batterie?

Unsere Rauchmelder verfügten über eine akustische Batteriewechselanzeige, das heißt, wenn die Spannung der Batterie nachlässt, gibt der Rauchwarnmelder 30 Tage lang ca. alle 45 Sekunden ein Warnsignal in Form eines kurzen Pieptons ab, um ausreichend Zeit zu haben die Batterie zu ersetzen.

Warum blinkt alle 45 Sekunden die kleine rote Leuchte am Rauchmelder kurz auf?

Diese Anzeigeleuchte blinkt regelmäßig auf, um anzuzeigen, dass der Rauchwarnmelder funktionstüchtig ist.

In welchen Bundesländern besteht eine Rauchmelderpflicht?

Die Rauchmelderpflicht wird seit 2004 sukzessive in Deutschland umgesetzt. Derzeit stehen nur noch Berlin, Brandenburg und Sachsen aus.

Weitere Infos können Sie ebenfalls folgendem Link entnehmen.

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Wo werden Rauchwarnmelder montiert?

Montage
Einen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder kann man leicht selbst anbringen. Wichtig ist nur, dass der Rauchwarnmelder am  richtigen Platz montiert wird. Montiert werden Rauchwarnmelder dort, wo ihr Alarmsignal von allen Bewohnern gehört werden kann, direkt unter der Decke und möglichst in oder nahe der Raummitte.

Nicht montiert werden Rauchwarnmelder

    • in der Küche,
    • im Badezimmer,
    • in der Garage,
    • im Heizungsraum.

In diesen Räumen kann durch die alltägliche Nutzung Dampf und Rauch entstehen, was zu einem Fehlalarm führen kann. Entsprechend empfehlen wir in allen anderen Räumen Rauchmelder zu montieren, um einen optimal Schutz zu gewährleisten.

Um sicherzustellen, dass der Rauchwarnmelder im Ernstfall auch wirklich funktioniert, 

    • muss er immer mit einer Batterie bestückt sein
    • ist seine Funktion per Prüftaste regelmäßig zu kontrollieren
    • darf er nicht übermalt oder beklebt werden

Warum müssen Rauchmelder nach 10 Jahren ausgetauscht werden?

Die Anzahl der Fehlalarme steigt an je älter der Rauchmelder ist. Gemäß DIN 14676 ist der Rauchwarnmelder spätestens 10 Jahre + 6 Monate nach dem Datum der Inbetriebnahme auszutauschen. Andernfalls können Sie den Rauchmelder einer Werksprüfung mit Werksinstandsetzung unterziehen. Wir empfehlen allerdings den Austausche des Rauchmelders.